Leistungsabrechnung

Wir finden gemeinsam eine Möglichkeit und eine Variante der Abrechnung, die für Sie passt!

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die rechtsanwaltliche Tätigkeit abzurechnen. Sofern nichts vereinbart wird, gelten die Bestimmungen des Österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), wobei zwischen Leistungen, die im Rahmen der Beratung vor einem Gerichtsverfahren erbracht werden, und Leistungen während eines Gerichtsverfahrens zu unterscheiden ist. Sobald eine Scheidungsklage eingebracht wird, kann auf Basis des Streitwerts laut RATG (dzt. € 4.360,-) abgerechnet werden.

Das nachfolgende Aufteilungsverfahren wird nach RATG auf Basis eines Streitwerts, der die Gesamtheit der aufzuteilenden Vermögensgüter betrifft, verrechnet. Hier können die Kosten explodieren. Zudem kommt es in seltenen Fällen zu einer eindeutigen Entscheidung, aufgrund welcher eine Seite klar gewinnt, viel öfter tragen die Eheleute die Anwaltskosten, die auf ihrer Seite entstanden sind, jeweils selbst.

Es hat sich in der Vergangenheit oftmals gezeigt, dass die Abrechnung aller Leistungen nach Stundensätzen (dzt. € 290,- netto/Stunde, zuzüglich USt und Barauslagen) oft deutlich günstiger ist als die Abrechnung nach dem RATG. Diese Abrechnungsart muss vereinbart werden.