ICH MÖCHTE MICH SCHEIDEN LASSEN

WAS MUSS ICH WISSEN?

Sie möchten sich scheiden lassen, sind sich aber nicht sicher, was das für Sie bedeutet?

Klienten überlegen oft, ob sie diesen Schritt wagen sollen oder nicht. Vor allem, wenn Sie schon lange verheiratet sind, fällt dieser Schritt oft schwer, nicht zuletzt, weil nicht klar ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Ich dränge Sie nicht. Ich helfe Ihnen.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen. Mit mir können Sie über alles sprechen. Ich unterliege der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht!

In einzelnen Fällen wird der Rat sogar lauten, dass es besser sein kann, weiterhin verheiratet zu bleiben, auch wenn die Ehe nur mehr auf dem Papier besteht. Es kommt ganz darauf an, was Sie wollen! Für Sie ist es essentiell, sich eine gute individuelle Beratung einzuholen, um zu wissen, was möglich ist.

Ich berate Sie umfassend und vertraulich.

GEGENSTAND DES SCHEIDUNGSVERFAHRENS

Wenn Sie sich zur Scheidung entschlossen haben, ist es wichtig, sich eine gute Strategie zurecht zu legen. Diese schlage ich Ihnen vor, aber SIE entscheiden, wie es weitergehen soll.

Behalten Sie dabei im Auge, dass das streitige Scheidungsverfahren (wie schon der Name sagt) nur das Thema der Ehescheidung abdeckt. Im Wesentlichen geht es in diesem Verfahren nur darum, wen das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Ja, es gibt die Verschuldensfrage immer noch – und die Entscheidung darüber ist wesentlich für die Frage, ob Ehegattenunterhalt zusteht.

Nicht erfasst werden in diesem Verfahren die Themen Unterhalt, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten, Entscheidung über die Ehewohnung, ebensowenig wie Fragen zur Obsorge für die Kinder, das etwaige Kontaktrecht und Unterhalt für die Kinder. Es kann also im schlimmsten Fall Jahre dauern, bis eine rechtskräftige Entscheidung (d.h. eine Entscheidung, die mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr bekämpft werden kann) im Scheidungsverfahren erzielt wurde. Erst daran anschließend werden die finanziellen Themen vor Gericht abgehandelt. Auch das sollte bei der Frage, ob man eine streitige Scheidung durchzieht oder eine einvernehmliche Lösung anstrebt, wenn sie auch naturgemäß mit Kompromissen verbunden ist, im Auge behalten werden.

Eine einvernehmliche Scheidung kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Das hängt von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihren finanziellen Umständen und zumeist auch vom Grund für die Trennung ab.

Jede Scheidung ist individuell, so individuell wie Ihre Geschichte.

Ich unterstütze Sie dabei, die Einzelheiten Ihres Falles herauszuarbeiten und Ihre Ziele und Wünsche zu definieren, damit diese berücksichtigt werden können.

DAUER UND KOSTEN EINER SCHEIDUNG

Wie lange das Scheidungsverfahren dauert, hängt davon ab, ob es Ihnen und Ihrem Ehepartner gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Viele Fälle beginnen mit einem streitigen Scheidungsverfahren zwischen scheinbar völlig verfeindeten Parteien, die nicht mehr miteinander sprechen und die darauf eingestellt sind, jahrelang erbittert gegeneinander zu kämpfen und jedes einzelne Thema vor Gericht auszustreiten – und enden dann in einer einvernehmlichen Ehescheidung. Wenn es Ihnen gelingt, die finanziellen Angelegenheiten einvernehmlich zu klären, ist es zumeist sehr rasch möglich, eine einvernehmliche Scheidung zu erzielen.

Strittige Scheidungsverfahren dauern dagegen in der Regel deutlich länger. Hier kann eine gute rechtliche Vertretung mit Blick auf das Wesentliche dazu beitragen, dass Sie eine tragbare Lösung erzielen.

Ich behalte Ihre Interessen im Auge.

Eine einvernehmliche Scheidung ist in jedem Stadium des streitigen Verfahrens möglich. Auch die Kosten, die mit einer Ehescheidung verbunden sind, hängen wesentlich davon ab, ob es Ihnen gelingt, eine Einigung zu erzielen. Je mehr Auseinandersetzungen und je mehr Verfahren zwischen den Parteien laufen, umso höhere Kosten entstehen.

Im streitigen Ehescheidungsverfahren geht es im Wesentlichen darum, welchen Ehepartner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Sofern es gelingt, ein Urteil zu erwirken, mit welchem einem Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zugewiesen wird, hat der obsiegende Ehegatte Anspruch auf Kostenersatz. Dann muss der unterlegene Ehepartner die Kosten des obsiegenden bezahlen. Das kommt aber im Normalfall nicht vor. In den meisten Fällen wird das Verschulden als gleichteilig qualifiziert, was bedeutet, dass jeder Ehepartner die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung selbst zu tragen hat. So geht es auch danach weiter. Vor allem in den Verfahren betreffend die Kinder und Ansprüche der Kinder gibt es keinen Kostenersatz, sodass bei einer umfassend streitigen Scheidung hohe Kosten auf Sie zukommen. Auch das sollte ein Faktor sein, der Ihnen selbst dabei hilft zu entscheiden, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben oder lieber kämpfen wollen.

SIE WOLLEN WISSEN, WAS FÜR SIE EINE GUTE LÖSUNG WÄRE?

Vereinbaren Sie einen Termin!

Wir stehen für eine unverbindliche, individuelle Erstberatung kurzfristig gerne zur Verfügung. Wichtig ist es, Ihre individuelle Geschichte zu erfassen, zu verstehen, was Ihre Bedürfnisse und Ihre Ziele sind und unter Berücksichtigung der Vorstellungen beider – ja, auch der Gegenseite – eine passende Strategie zu entwickeln. Darin liegt meine Kompetenz und meine Stärke. Es ist mein absolutes Ziel, eine optimale Lösung für Sie zu erreichen, allerdings ohne die andere Seite zu „vernichten“. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!