Beratung vor dem großen Tag

Eine Herausforderung

Oftmals wird es als extrem unromantisch angesehen, sich vor Eingehen einer Ehe oder einer Partnerschaft Informationen darüber einzuholen, was geschehen würde, wenn er nicht klappt.

Das ist natürlich verständlich, aber dennoch ist es empfehlenswert, sich zumindest zu erkundigen, was gilt. Dies, vor allem wenn die künftigen Eheleute oder Partner aus unterschiedlichen Kulturen oder unterschiedlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen stammen und mit unterschiedlichen (Wert-)Vorstellungen eine Ehe oder Verpartnerung eingehen. Es lohnt sich zu wissen, worauf man sich einlässt und was gilt, wenn Sie sich wieder trennen.

Schließlich hat eine Eheschließung oder Verpartnerung weitreichende rechtliche Konsequenzen. Vielleicht ist das Schreckgespenst größer als die Realität und eine Beratung beruhigt.

Die Ehe ist ein Vertrag mit gesetzlich vorgegebenen Pflichten, an welche sich beide Eheleute halten müssen. Ebenso eine Verpartnerung.

Gerne erstellen wir für Sie einen Ehevertrag oder Verpartnerungsvertrag, wenn das aufgrund der Gegebenheiten empfehlenswert erscheint und Sie das wünschen. Der beste Zeitpunkt dafür ist vor Eingehen der Ehe oder der Partnerschaft!

Courage – wenn Sie schon so mutig sind, den Schritt in die Ehe zu wagen, trauen Sie sich auch nachzufragen, was das rechtlich für Sie bedeutet!

Noch etwas: Zivilrechtlich hat eine Heirat oder Verpartnerung mit Romantik gar nichts zu tun. An die Eheschließung oder Verpartnerung knüpfen schlicht unterschiedliche rechtliche Folgen an. Das sind abgesehen von den ehelichen Pflichten (Beistandspflicht, Pflicht zum gemeinsamen Wohnen usw), auch Konsequenzen im Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Wohnrecht, Arbeitsrecht und anderen Rechtsgebieten – aber: verpflichtende (ewige) Liebe gehört nicht dazu.

Fragen Sie uns!