Typische Fragen, die wir Ihnen stellen

Ehescheidung

Wollen Sie sich scheiden lassen oder Ihr Ehepartner?
Was ist der Grund dafür?
Gibt es einen Grund?
Oder haben Sie sich einfach nur auseinandergelebt?
Wen trifft das alleinige oder zumindest überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe?
Gibt es einen Schuldigen?
Haben Sie sich einer Eheverfehlung schuldig gemacht?
Hat Ihr Ehepartner eine Eheverfehlung gesetzt – das sind z.B. Ehebruch, Lieblosigkeit, Im-Stich-Lassen, dauernde Nörgelei, Interesselosigkeit …?
Kann man diese nachweisen?
Seit wann ist Ihnen eine Eheverfehlung des anderen Ehepartners bekannt? 
Gibt es Gründe, die Ehe aus anderen Gründen, etwa einer physischen oder psychischen Erkrankung des Ehepartners aufzulösen? Wohnen Sie noch gemeinsam in einer Wohnung?

Aufteilungsverfahren

Ihre Ehe ist rechtskräftig geschieden?
Seit wann? Was haben Sie und Ihr Ehepartner seit der Eheschließung erworben?

z.B.: Haus, Auto, Liegenschaft/en, Wochenendhaus, Villa am See, Motorboot, Segelyacht, Kunstgegenstände, Goldbarren, Wertpapiere, Beteiligungen an Gesellschaften, Lebensversicherungen oder gar einen Lottogewinn?

Warum konnten Sie sich bisher über die Aufteilung des Vermögens nicht einigen?
Wer soll welchen Anteil des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bekommen?
Nach welchen Kriterien soll aufgeteilt werden?
Wer bleibt in der Ehewohnung?
Können Sie sich den Verbleib in der Ehewohnung leisten?
Wo bzw. bei wem sollen die Kinder bleiben?

Gibt es Schulden?
Wer haftet für die Rückzahlung von Krediten?
Wurden Sicherheiten (Pfandrechte an Liegenschaften, vinkulierte Lebensversicherungen) bestellt?
Wer soll die Schulden übernehmen?